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Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft nach § 25b UStG

§ 25b Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
(1)Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn
1. drei Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt,
2. die Unternehmer in jeweils verschiedenen Mitgliedstaaten für Zwecke der Umsatzsteuer erfasst sind,
3. der Gegenstand der Lieferungen aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates gelangt und
4. der Gegenstand der Lieferungen durch den ersten Lieferer oder den ersten Abnehmer befördert oder versendet wird.



Szenario:

Niederländischer Unternehmer bestellt bei uns als Großhändler in Deutschland Ware, die wir leider nicht vorrätig haben. Da wir einen Kooperationspartner in Dänemark kennen, fragen wir nach, ob er die gefragte Ware unseres Kunden auf Lager hat mit der Bitte, diese direkt in die Niederlande zu senden. Macht er auch! Schön, dass es noch Freunde gibt, die zudem mit dem Abwicklungsprozess vertraut sind :-).

Die Rechnungsabwicklung:

Der dänische Unternehmer schreibt seine Rechnung an uns ohne UST, da steuerfreier Umsatz i.S.d. IG-Lieferung (AR an DE).

Wir melden für diese "Lieferung" (auch wenn sie nicht an uns geht) einen IG-Erwerb §1a i.V.m. §3d „Ort der Lieferung“ an (ER aus DK).

Wir schreiben unsere Rechnung ohne UST an unseren Kunden in den Niederlanden,  mit Hinweis  „Wechsel der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger“ nach § 14a (7) und dem Vermerk auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft nach § 25b.

Buchungsjournal:


Auch, wenn Ihnen dieser Geschäftsfall zunächst etwas kompliziert erscheint, da hier u.a. von einer unbewegten Lieferung die Rede ist - das IG-Dreiecksgeschäft stellt eine deutliche Erleichterung für Unternehmen im Vergleich zu den klassischen Reihengeschäften dar. Grenzüberschreitende Kooperationen zwischen Unternehmen in der EU sind relativ einfach und schnell abzuwickeln.

Wann Reihengeschäft?

Wenn mehrere Beteiligte (mindestens drei) über einen Gegenstand in Verbindung treten, nicht drei UE sind, o. sich diese drei nicht in jeweils drei unterschiedlichen EU-Staaten befinden, kommt das Reihengeschäft nach § 3 (6) Satz 5 UStG zur Anwendung, ohne dass das Reihengeschäft dort explizit genannt wird.

Beispiel national:
Sie bestellen ein Sofa online bei einem Anbieter in Frankfurt, bekommen dieses aber direkt vom Produzenten in Berlin.

Eine Lieferung gilt als bewegt § 3  (6) UStG, eine Lieferung als unbewegt § 3 (7) UStG. In einem Reihengeschäft, das gilt auch für o.g. IG-Dreiecksgeschäft kann es immer nur eine bewegte Lieferung geben. Es ist hier übrigens egal, ob Sie Privatkunde o. Unternehmer sind, es ist ein Reihengeschäft auf nationaler Ebene, d.h. die UST bleibt in Deutschland.

Beispiel international:
Der niederländische Kunde bestellt bei uns 20 Sofas. Diesmal bitten wir unseren Produzenten in Berlin, ihm diese direkt zu senden. Sie merken, zwei Unternehmer sitzen in Deutschland. Für uns bedeutet das, wir müssen uns unsatzsteuerlich in den Niederlanden registrieren lassen u. ggfs. die Rechnung mit niederländischer Umsatzsteuer ausstellen.

Hier gibt es immens viele Möglichkeiten! In der USTAE § 6 UStG, Abschn. 3.14 finden Sie umfangreiche Fallbeispiele.

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