Wertberichtigung auf Forderungen
Die Einzelwertberichtigung (kurz: EWB) betrachtet
Kunden/Ausgangsrechnungen, deren Zahlungsausgleich, als
zweifelhaft und unsicher, z.B. drohende Insolvenz anzusehen
sind. Die einzelnen Rechnung/en von Kunden müssen hier auf Grund
des Niederstwertprinzip nach HGB (Umlaufvermögen) gewinnmindernd
(netto) wertberichtigt werden.
Sie stellen Sonstige betriebliche Aufwendungen/Kosten dar.
Zweifelhafte Forderungen Wir schätzen das Ausfallrisiko nach
einem Telefonat mit unserem Kunden, der in geschäftlichen
Schwierigkeiten ist, mit einem Ausfallrisiko von 40% ein.

Buchungssatz

Da der Forderungsausfall nicht eindeutig feststeht, findet noch
keine Rückbuchung der UST statt.
Pauschalwertberichtigung
Die pauschale Wertberichtigung beruht auf Erfahrungen von
Forderungsausfällen der Vergangenheit und schätzt das allgemeine
Ausfallrisiko von Rechnungen vorsichtig ein. Nicht in diese
Schätzung fließen Einzelwertberichtigungen und Rechnungen an
Körperschaften des öffentlichen Rechts und Rechnungen mit
Ausfallversicherung ein.

Buchungssatz
Einstellungen in
Pauschalwertberichtigungen AN Pauschalwertberichtigungen von
Forderungen
Die Pauschalwertberichtigung wird auf
den Netto Forderungsbestand berechnet.

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