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Lagerjournal | Inventurbuchungen
Voraussetzungen für die permanente Inventur
Bei der permanenten Inventur (§ 241 (2) HGB) wird das Inventar
körperlich und buchmäßig aufgenommen. Dabei wird an einem
beliebigen Tag eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt
und diese dann fortgeschrieben. Als Datum wird der
Bilanzstichtag aufgenommen. Summen + Salden: Rohstoffe, Warengruppen, Fertigerzeugnisse
In „unserem“ Großhandel und Produktionsbetrieb sind eigene
Warengruppen mit Untergruppen vorhanden. Verschiedene
Produktlinien, nach Branchen, Roh- Hilfs, u. Betriebsstoffe
bilden eigene Kontengruppen, aber auch Zuordnungen für
Lieferanten sind eingerichtet. |
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