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Arbeitgeberdarlehen | Vorschuss an Mitarbeiter*innen
Da wir uns auf dieser Site vornehmlich auf die technische
Umsetzung von Geschäftsfällen in der Arbeitswelt 4.0
konzentrieren, überlasse ich es anderen Autoren, die das besser
können, über den psychologischen Aspekt eines Darlehens zu
schreiben: Ob und wie weit ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter*innen durch
einen Arbeitgeberkredit an sein Unternehmen bindet, seine
Wertschätzung dadurch ausdrückt, etc.!
Für das Argument des firmeninternen Aufstiegs aus
der Eigeninitiative einer/s Mitarbeiter*in gibt es für einen Chef und seine Belegschaft
definitiv geeignetere Möglichkeiten (z.B . Förderungen der
Agentur f. Arbeit mit Lohnfortzahlung Arbeitnehmer und geringem
Eigenanteil des Arbeitgebers für die Zeit der Qualifizierung ),
um sich der Loyalität seiner/seines Mitarbeiter*in langfristig
sicher zu sein.
In vielen Unternehmen gehören interne Firmenschulungen zum
Standardrepertoire, z.B.: Englisch- o. Chinesischunterricht,
IT-Schulung, Verkaufstraining, Personalcoaching... Dieser "Mix"
aus extrinsischer und intrinsischer Motivation stärkt das
Gemeinschaftsgefühl erheblich und fällt positiv auf das gesamte
Unternehmen zurück.
Zwei Geschäftsfälle
Sowohl AG-Darlehen, als auch
Vorschüsse sind unternehmensseitig Forderungen , die in der
Bilanz, falls nicht abschließend zurückgezahlt, auf der
Aktiv-Seite ausgewiesen sein müssen.
Im ersten Schritt bleibt bei beiden Vorgängen das
Lohnbuchhalterprogramm buchhalterisch zunächst außen vor.
Die/der MA*in bekommt die Zahlung bar aus der Kasse o. als
Banküberweisung auf ihr/sein Konto:

Die
Buchungen werden auch aus Gründen der Übersichtlichkeit auf
unterschiedliche Konten gebucht.
Beide Zahlungen müssen nun als
Nettoabzug in der Lohn & Gehalt Software hinterlegt werden. Bei
Frau Richter handelt es sich um ein zinsloses Darlehen (....)
mit monatlicher Einbehaltung von 200,- €; bei Herrn Dolatka um
einen Einmalabzug bei der nächsten Gehaltsabrechnung:

Bei beiden
Buchungen handelt es sich aus Sicht der Gehaltssoftware um
Verbindlichkeiten, da hier
etwas abgezogen wird, wofür es keinen Gegenbeleg gibt!
Ausgeglichen werden die Verbindlichkeiten aus dem
Lohnverrechnungskonto und den Forderungen in der FIBU:

In der Summen & Saldenliste ergibt sich folgendes folgendes Bild
im Umlaufvermögen zum Bilanztichtag:

Neben wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen für ein
Arbeitgeberdarlehen an dieser Stelle folgende Auszüge:
Bis zu einer Höhe von 2.600,00 € kann das Arbeitgeberdarlehen
zinslos gewährt werden.
Ein Gehaltsvorschuss ist nicht als Kredit anzusehen.
Eine Rückzahlungsklausel stellt sicher, dass mit der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses die sofortige Fälligkeit der
Arbeitgeberdarlehen eintritt. Fehlt es an der Klausel, so stellt
das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb keinen Grund
zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitgeberdarlehens dar.
Zahlt die/der Arbeitnehmer*in, aus welchen Gründen auch immer,
das Darlehen nicht zurück, gilt das Darlehen als normaler
Arbeitslohn und unterliegt damit der Lohnsteuer und
Sozialversicherungspflicht.

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